Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Treibwerk

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Treibwerk erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Durch die Bestellung bzw. Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Treibwerk sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von Treibwerk sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Alle Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen von Treibwerk bleiben deren Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

2.3 Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten der Produkte sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

3. Lieferung und Leistung

3.1 Die Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Treibwerk übernimmt keine Beschaffungsrisiken.

3.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen Treibwerk, die Lieferfristen angemessen zu verlängern.

3.3 Der Käufer kann bei schuldhaftem Lieferverzug von Treibwerk nach angemessener Nachfristsetzung Schadensersatz statt der Leistung verlangen, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.

4. Gefahrübergang und Verpackung

4.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Lager von Treibwerk verlässt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

4.2 Verpackungen werden nicht zurückgenommen, es sei denn, es handelt sich um mehrfach verwendbare Transportmittel.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die Preise von Treibwerk am Tag der Lieferung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Der Rechnungsbetrag ist vor Lieferung fällig. Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

6. Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachkommt.

6.2 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang, es sei denn, gesetzlich längere Fristen sind zwingend vorgeschrieben.

7. Haftung

7.1 Treibwerk haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen sowie für Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten.

7.2 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Treibwerk.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist Treibwerk zur Rücknahme der Ware berechtigt.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Treibwerk und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von Treibwerk, jedoch ist Treibwerk auch berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.